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Überall tauchen illegale Raubkopien der Böhsen Onkelz auf. Die Onkelz sind ein Verkaufsgarant.

Desweiteren werden nun die Onkelzsongs gebootlegt. Illegale Live-Mitschnitte werden angefertigt, als Raubkopien über dunkle Kanäle vertrieben und auf Floh- und Straßenmärkten in der ganzen Republik verkauft. Die Anwälte haben alle Hände voll zu tun, die Bootlegger dingfest zu machen und den Markt auszutrocknen. Aber der Reiz des Verbotenen, des Anrüchigen, scheint dafür zu sorgen, dass es immer mehr Raubkopien gibt. Von 1996 an explodiert der Markt mit illegalen Onkelztonträgern und bis zum Jahre 2002 sind es über 700 verschiedene CD’s in immer anderen Zusammenstellungen. Da es auch Bootlegs aus der rechten Szene gibt, ist es nicht verwunderlich, dass die zwei Titel „Türken raus“ und „Deutschland den Deutschen“ vom `83er Demo Tape, nun digital remastered auf diversen Bootlegs wieder auftauchen. Das wiederum sorgt bei der Bundesprüfstelle und beim Verfassungsschutz für totale Verwirrung. Hier weiß niemand so genau, was offiziell ist und was nicht, und plötzlich spricht man im Zusammenhang mit den Onkelz von mehr als 7 indizierten Tonträgern. Viel Arbeit für die Anwälte und viel Arbeit für die Presseabteilung des B.O. Managements hier den Überblick zu bewahren und Aufklärung zu leisten.

„Nein, gute Frau: Es gibt nur einen offiziellen Tonträger der Onkelz, der indiziert wurde.“ „Ja, aber wie kann..?“ „Ist so. Glauben sie es mir einfach.“

Den einzelnen Interviews, in denen die Band unzensiert zu Wort kommt, stehen hunderte von Artikeln gegenüber, die sich des wieder entdeckten Instrumentariums der Greuelpropaganda bedienen. Die gegen null tendierende Sachkenntnis der Journalisten, wird durch das Abbrennen rhetorischer Feuerwerke kaschiert und Recherchefaulheit wird durch bloße Behauptungen und haarsträubende Erfindungen ausgeglichen. 1995 ist die Diskussion um die Böhsen Onkelz soweit fortgeschritten, dass nur noch wenige Journalisten den Durchblick haben. Der Rest schreibt von einander ab und legt nur Wert darauf, sich nicht festzulegen zu müssen. Noch immer werden Namen, Zahlen, Daten und Fakten vertauscht, ohne, daß es jemanden stören würde. Die Prozesse gegen bestimmte Redaktionen häufen sich. Gleichzeitig laufen Gerichtsverfahren gegen Herbert Egoldt und Ingo Nowotny. Die Band will Egoldt endgültig die Kontrolle über die ersten drei Alben („Der nette Mann“, „Böse Menschen, böse Lieder“ und „Mexico“) entziehen, um sie vom Markt nehmen zu können. Egoldt wertet das Songmaterial seit 1984 aus, ohne jemals Lizenzen gezahlt zu haben. „Der nette Mann“ das Debütalbum der Onkelz ist inzwischen, aufgrund des Verbotes der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften im Jahre 1986 zum absoluten „Kultalbum“ geworden und selbst für Jugendliche unter 18 Jahren kinderleicht zu besorgen.